Mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig: Was du in Österreich beachten musst

Du überlegst, mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig anzunehmen? Das ist grundsätzlich erlaubt – allerdings gibt es wichtige Regeln zu beachten. Denn wenn du mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig ausübst und dabei bestimmte Grenzen überschreitest, ändern sich deine Sozialversicherungspflichten. In diesem Guide erfährst du alles, was du wissen musst: Von der Zusammenrechnung über die Versicherungspflicht bis zu den steuerlichen Auswirkungen.

Die wichtigste Regel: Alles wird zusammengerechnet

Wenn du mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig hast, werden alle Einkünfte addiert. Das ist der entscheidende Punkt, den viele nicht kennen.

Die Geringfügigkeitsgrenze 2026

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei €551,10 brutto pro Monat. Diese Grenze gilt pro einzelnem Arbeitsverhältnis – jedoch werden bei mehreren Jobs alle Einkünfte zusammengerechnet.

Beispiel 1: Unter der Grenze

  • Job A: €300/Monat
  • Job B: €200/Monat
  • Gesamt: €500/Monat → Unter der Grenze, keine Vollversicherung

Beispiel 2: Über der Grenze

  • Job A: €350/Monat
  • Job B: €300/Monat
  • Gesamt: €650/Monat → Über der Grenze, Vollversicherung tritt ein

Die Zusammenrechnung erfolgt automatisch durch die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).

Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest?

Wenn du mit mehreren geringfügigen Jobs gleichzeitig die Grenze von €551,10 überschreitest, wirst du vollversichert. Das ist nicht unbedingt schlecht – aber du solltest es einplanen.

Vollversicherungspflicht bedeutet:

Krankenversicherung – Du bist automatisch bei der ÖGK krankenversichert. Das ist tatsächlich ein Vorteil, denn bei nur einem geringfügigen Job hast du keine Krankenversicherung (lediglich Unfallversicherung).

Pensionsversicherung – Du erwirbst Pensionsansprüche. Somit zählt jeder Monat für deine spätere Pension.

Arbeitslosenversicherung – Du bist arbeitslosenversichert und hast folglich Anspruch auf Arbeitslosengeld, falls du deinen Job verlierst.

Die Kosten der Vollversicherung

Bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze musst du Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Diese werden nachträglich vom Gesamteinkommen berechnet.

Arbeitnehmeranteil: ca. 18% deines Bruttoeinkommens

Beispielrechnung:

  • Gesamteinkommen: €700/Monat
  • Sozialversicherungsbeitrag (Arbeitnehmeranteil): ca. €126/Monat
  • Netto nach SV: ca. €574/Monat

Wichtig: Die Sozialversicherungsbeiträge werden nicht laufend abgezogen, sondern einmal jährlich nachgefordert. Du bekommst also im Folgejahr eine Nachzahlung. Plane deshalb Rücklagen ein!

Mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig: Die Vor- und Nachteile

Vorteile

Mehr Einkommen – Du kannst insgesamt mehr verdienen als mit nur einem geringfügigen Job.

Verschiedene Erfahrungen – Mehrere Jobs bringen unterschiedliche Erfahrungen und Kontakte.

Flexibilität – Fällt ein Job weg, hast du noch andere Einnahmequellen.

Sozialversicherung ab €551,10 – Bei Überschreitung bist du kranken- und pensionsversichert. Das kann ein Vorteil sein, wenn du sonst nicht versichert wärst.

Nachteile

Nachzahlung der Sozialversicherung – Die Beiträge werden nachträglich eingefordert. Das kann überraschend kommen.

Zeitaufwand – Mehrere Jobs bedeuten mehr Koordination und eventuell mehr Anfahrtswege.

Steuerpflicht – Bei höherem Gesamteinkommen kann Lohnsteuer anfallen.

Administrative Komplexität – Du musst den Überblick behalten und eventuell eine Steuererklärung machen.

Geringfügiger Job plus Hauptjob: Was gilt hier?

Eine häufige Konstellation: Du hast einen Vollzeit- oder Teilzeitjob und möchtest einen geringfügigen Nebenjob dazu.

So funktioniert es

Dein Hauptjob macht dich bereits vollversichert. Der geringfügige Nebenjob ändert daran nichts – du bleibst über deinen Hauptjob versichert.

Bei einem geringfügigen Nebenjob:

  • Keine zusätzliche Sozialversicherung für den Nebenjob
  • Der Nebenjob ist unfallversichert (zahlt der Arbeitgeber)
  • Einkommen wird für die Steuer zusammengerechnet

Bei mehreren geringfügigen Nebenjobs:

  • Alle geringfügigen Jobs werden zusammengerechnet
  • Überschreitest du €551,10 mit den Nebenjobs, fallen zusätzliche SV-Beiträge an

Beispiel

Du hast einen Hauptjob mit €2.000 brutto/Monat und zwei geringfügige Nebenjobs:

  • Nebenjob A: €300/Monat
  • Nebenjob B: €350/Monat
  • Summe Nebenjobs: €650/Monat

Da €650 über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, wirst du für die Nebenjobs nachträglich sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge werden dir im Folgejahr vorgeschrieben.

Mehr zum Thema: Nebenjob neben Vollzeitjob

Steuern bei mehreren geringfügigen Jobs

Wenn du mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig hast, musst du auch die Steuer im Blick behalten.

Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung

Bei einem einzelnen geringfügigen Job wird normalerweise keine Lohnsteuer abgezogen. Jedoch werden alle Einkünfte am Jahresende zusammengerechnet.

Die Pflichtveranlagung

Wenn du mehrere Arbeitgeber hast (auch bei mehreren geringfügigen Jobs), bist du zur Arbeitnehmerveranlagung verpflichtet. Das Finanzamt prüft dann, ob du Steuern nachzahlen musst.

Steuerfreies Jahreseinkommen: €13.539

Liegt dein Gesamteinkommen darüber, fällt Lohnsteuer an. Bei mehreren geringfügigen Jobs ohne Hauptjob ist das oft der Fall, wenn du die Grenze regelmäßig überschreitest.

Beispielrechnung:

  • Gesamteinkommen aus geringfügigen Jobs: €14.000/Jahr
  • Steuerfreier Betrag: €13.539
  • Steuerpflichtiger Betrag: €461
  • Steuer (ca. 20%): ca. €92/Jahr

Bei niedrigen Überschreitungen sind die Nachzahlungen also überschaubar.

Mehr dazu: Geringfügigkeitsgrenze 2026

Praktische Tipps für mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig

1. Behalte den Überblick

Führe eine einfache Liste mit allen deinen Jobs:

  • Arbeitgeber
  • Monatliches Einkommen
  • Arbeitsstunden

So siehst du sofort, ob du die Geringfügigkeitsgrenze überschreitest.

2. Plane Rücklagen ein

Wenn du die Grenze überschreitest, kommen im Folgejahr Sozialversicherungsnachzahlungen. Lege deshalb ca. 18% deines Einkommens über €551,10 zur Seite.

3. Informiere dich über Zuverdienstgrenzen

Je nach Lebenssituation gelten zusätzliche Grenzen:

  • Studierende (Familienbeihilfe): €17.212/Jahr
  • Karenz (KBG-Konto): €18.000/Jahr
  • Arbeitslosengeld: Ab 2026 grundsätzlich kein geringfügiger Zuverdienst mehr erlaubt

4. Prüfe deinen Arbeitsvertrag

Manche Arbeitgeber verbieten Nebenbeschäftigungen oder verlangen eine Information. Prüfe deshalb deine Verträge, bevor du mehrere Jobs annimmst.

5. Bedenke die Arbeitszeit

Auch wenn du mehrere geringfügige Jobs hast, gelten Arbeitszeitgrenzen. Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt in Österreich grundsätzlich 48 Stunden (inklusive Überstunden).

Mehrere geringfügige Jobs und die Selbstversicherung

Bei nur einem geringfügigen Job kannst du dich freiwillig selbst kranken- und pensionsversichern. Das kostet €83,49/Monat (Stand 2026).

Wenn du mehrere geringfügige Jobs hast und die Grenze überschreitest:

Die Selbstversicherung wird überflüssig, denn du wirst automatisch vollversichert. Du solltest die Selbstversicherung in diesem Fall kündigen, um nicht doppelt zu zahlen.

Wenn du mehrere geringfügige Jobs hast und unter der Grenze bleibst:

Du kannst weiterhin die Selbstversicherung nutzen. Sie gilt unabhängig davon, bei wie vielen Arbeitgebern du beschäftigt bist.

Häufige Fragen zu mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig

Darf ich überhaupt mehrere geringfügige Jobs haben?

Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl geringfügiger Jobs. Allerdings werden alle Einkünfte zusammengerechnet, was Auswirkungen auf Sozialversicherung und Steuern hat.

Wer rechnet meine Jobs zusammen?

Die ÖGK rechnet automatisch alle geringfügigen Beschäftigungen zusammen. Die Arbeitgeber melden dich jeweils separat an, die ÖGK führt dann die Daten zusammen.

Wann erfahre ich, ob ich nachzahlen muss?

Die Sozialversicherungsnachzahlung kommt typischerweise im ersten Quartal des Folgejahres. Du erhältst einen Bescheid von der ÖGK mit dem nachzuzahlenden Betrag.

Kann ich die Nachzahlung in Raten zahlen?

Ja, du kannst bei der ÖGK um Ratenzahlung ansuchen, wenn du den Betrag nicht auf einmal bezahlen kannst.

Zählen selbständige Einkünfte auch dazu?

Nein, die Zusammenrechnung gilt lediglich für unselbständige geringfügige Beschäftigungen. Selbständige Einkünfte werden hingegen über die SVS separat abgerechnet. Allerdings werden für die Steuer alle Einkünfte zusammengerechnet.

Was ist besser: Mehrere geringfügige Jobs oder ein Teilzeitjob?

Das hängt von deiner Situation ab. Ein Teilzeitjob bietet zwar mehr Sicherheit und fixe Krankenversicherung, dafür jedoch weniger Flexibilität. Mehrere geringfügige Jobs sind flexibler, erfordern allerdings mehr Eigenverantwortung bei der Planung.

Fazit: Mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig sind möglich – mit Planung

Du kannst problemlos mehrere geringfügige Jobs gleichzeitig ausüben. Wichtig ist dabei, dass du die Zusammenrechnung im Blick behältst und für eventuelle Nachzahlungen vorplanst.

Die wichtigsten Punkte:

  • Alle geringfügigen Einkünfte werden zusammengerechnet
  • Über €551,10/Monat wirst du vollversichert (nachträglich)
  • Plane ca. 18% Rücklage für Sozialversicherungsnachzahlungen ein
  • Bei Pflichtveranlagung können auch Steuernachzahlungen anfallen
  • Die Vollversicherung hat auch Vorteile: Kranken- und Pensionsversicherung

Mit guter Planung lassen sich mehrere geringfügige Jobs problemlos kombinieren – und du profitierst von mehr Flexibilität und höherem Gesamteinkommen.

Du suchst flexible Jobs in deiner Nähe? Auf Lokali findest du Aufträge, die sich perfekt als Nebenjob eignen – von Nachhilfe über Gartenarbeit bis zu Umzugshilfe. Du bestimmst selbst, wie viel du arbeitest.

Mehr zum Thema Nebenjob: Nebenbei Geld verdienen in Österreich

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026