Nebenjob in der Karenz: Was du beachten musst

Du bist in Karenz und überlegst, dir mit einem Nebenjob in der Karenz etwas dazuzuverdienen? Grundsätzlich ist das möglich – aber es gibt einiges zu beachten. Arbeitsrechtliche Grenzen, Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld und der Kündigungsschutz spielen alle eine Rolle. Hier erfährst du, was 2026 bei einem Nebenjob in der Karenz erlaubt ist und worauf du achten musst.

Das Wichtigste auf einen Blick

ThemaGrenze 2026
Geringfügige Beschäftigungbis 551,10 € pro Monat
Beschäftigung über Geringfügigkeitmaximal 13 Wochen pro Kalenderjahr
Zuverdienstgrenze KBG-Konto18.000 € pro Jahr (oder 60 % der Letzteinkünfte)
Zuverdienstgrenze einkommensabhängiges KBG8.600 € pro Jahr

Wichtig: Bei Einhaltung dieser Grenzen bleibt dein Kündigungsschutz vollständig erhalten.

Alle Details zur Geringfügigkeitsgrenze findest du im Artikel Geringfügigkeitsgrenze 2026.

Karenz vs. Kinderbetreuungsgeld: Der wichtige Unterschied

Bevor wir ins Detail gehen, eine wichtige Unterscheidung, die für jeden Nebenjob in der Karenz relevant ist.

Karenz ist dein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Freistellung von der Arbeit gegenüber deinem Arbeitgeber. Sie dauert maximal bis zum 2. Geburtstag des Kindes.

Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist die Geldleistung, die du vom Staat bekommst. Die Bezugsdauer hängt vom gewählten Modell ab.

Beide haben eigene Zuverdienstgrenzen, die du separat beachten musst. Die arbeitsrechtliche Grenze bestimmt, ob dein karenziertes Arbeitsverhältnis unberührt bleibt. Die KBG-Zuverdienstgrenze bestimmt, ob du dein Kinderbetreuungsgeld behältst.

Die zwei Kinderbetreuungsgeld-Modelle im Überblick

Für deinen Nebenjob in der Karenz ist es entscheidend, welches KBG-Modell du gewählt hast.

KBG-Konto (pauschales Kinderbetreuungsgeld)

Das KBG-Konto steht allen Eltern offen, unabhängig davon, ob sie vor der Geburt gearbeitet haben. Die Bezugsdauer beträgt für einen Elternteil 365 bis 851 Tage, für beide Elternteile 456 bis 1.063 Tage.

Die Höhe 2026 liegt bei der kürzesten Variante (365 Tage) bei 41,14 € pro Tag, bei der längsten Variante (851 Tage) bei 17,65 € pro Tag. Der Gesamtbetrag beträgt 15.016 € für einen Elternteil beziehungsweise 18.760 € für beide Elternteile.

Die Zuverdienstgrenze liegt bei 18.000 € pro Jahr oder 60 % der Letzteinkünfte – der höhere Wert gilt. Das macht das KBG-Konto für einen Nebenjob in der Karenz oft zur besseren Wahl.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Dieses Modell ist für Eltern mit höherem Einkommen gedacht, die nur kurz pausieren wollen. Die Bezugsdauer beträgt für einen Elternteil maximal 365 Tage, für beide Elternteile maximal 426 Tage.

Die Höhe 2026 liegt bei 80 % des Wochengeldes, maximal 80,12 € pro Tag. Die Zuverdienstgrenze beträgt allerdings nur 8.600 € pro Jahr – das entspricht der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € pro Monat bei ganzjährigem Bezug.

Arbeiten während der Karenz: Die Regeln für deinen Nebenjob

Beim Nebenjob in der Karenz gelten unterschiedliche Regeln, je nachdem wie viel du verdienst.

Geringfügige Beschäftigung bis 551,10 € pro Monat

Du kannst während der gesamten Karenz geringfügig arbeiten – beim selben Arbeitgeber oder bei einem anderen. Das ist die einfachste und risikoärmste Variante für einen Nebenjob in der Karenz.

Die geringfügige Beschäftigung ist ein eigenständiges Arbeitsverhältnis neben deinem karenzierten Hauptjob. Der Kündigungsschutz für dein karenziertes Arbeitsverhältnis bleibt voll erhalten. Das geringfügige Arbeitsverhältnis selbst hat allerdings keinen besonderen Kündigungsschutz und endet in der Regel automatisch mit dem Ende der Karenz.

Beim selben Arbeitgeber brauchst du keine Zustimmung, hast aber auch keinen Rechtsanspruch auf einen geringfügigen Job. Bei einem anderen Arbeitgeber solltest du deinen Arbeitsvertrag auf ein Nebenbeschäftigungsverbot oder eine Konkurrenzklausel prüfen. Falls eine solche Klausel besteht, musst du deinen Arbeitgeber informieren.

Auf Lokali findest du flexible Aufgaben, die sich perfekt mit deinem Familienalltag vereinbaren lassen – ideal für einen Nebenjob in der Karenz.

Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze

Du kannst auch mehr als geringfügig arbeiten, aber nur begrenzt. Maximal 13 Wochen pro Kalenderjahr darfst du über der Geringfügigkeitsgrenze arbeiten, ohne dass deine Karenz gefährdet ist.

Bei einer Aliquotierung wird die erlaubte Zeit anteilig berechnet, wenn du nicht das ganze Jahr in Karenz bist:

Karenzzeit im JahrErlaubte Beschäftigung über Grenze
52 Wochen (ganzes Jahr)13 Wochen
24 Wochen6 Wochen
12 Wochen3 Wochen

Beim selben Arbeitgeber ist eine Vereinbarung nötig, aber keine Zustimmung erforderlich. Bei einem anderen Arbeitgeber brauchst du die Zustimmung deines karenzierten Arbeitgebers.

Was passiert bei Überschreitung der Grenzen?

Beim Nebenjob in der Karenz können Überschreitungen ernste Konsequenzen haben.

Wenn du länger als 13 Wochen über der Geringfügigkeitsgrenze arbeitest

Dein karenziertes Arbeitsverhältnis wird „reaktiviert“ – die Karenz endet faktisch. Du giltst ab der 14. Woche als Teilzeitbeschäftigte, der besondere Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz geht verloren, und dein Arbeitgeber kann den sofortigen Dienstantritt verlangen.

Wenn du die KBG-Zuverdienstgrenze überschreitest

Du musst den überschrittenen Betrag zurückzahlen. Ein Beispiel beim KBG-Konto: Du verdienst 20.000 € im Jahr. Bei einer Zuverdienstgrenze von 18.000 € musst du 2.000 € zurückzahlen. Ein Beispiel beim einkommensabhängigen KBG: Du verdienst 10.000 € im Jahr. Bei einer Zuverdienstgrenze von 8.600 € musst du 1.400 € zurückzahlen.

Die Prüfung erfolgt nachträglich durch den Krankenversicherungsträger, sobald die Daten vom Finanzamt vorliegen.

Was zählt zum Zuverdienst beim Nebenjob in der Karenz?

Für die Berechnung deines Zuverdienstes beim Nebenjob in der Karenz werden diese Einkünfte angerechnet: Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige Einkünfte.

Diese Einkünfte zählen hingegen nicht zum Zuverdienst: Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Wochengeld, 13. und 14. Monatsgehalt (Sonderzahlungen), Abfertigungen, Pflegegeld, Alimente und Stipendien nach dem Studienförderungsgesetz.

Wichtig bei selbständigen Einkünften: Der Krankenversicherungsträger berechnet den Zuverdienst anhand des Jahresgewinns. Legst du keine Zwischenbilanz vor, wird der gesamte Jahresgewinn herangezogen – auch wenn du nur einen Teil des Jahres KBG bezogen hast.

Mehr zu selbständigen Tätigkeiten findest du im Artikel Nebenjob anmelden in Österreich.

Tipps für deinen Nebenjob in der Karenz

Mit der richtigen Planung kannst du dir etwas dazuverdienen, ohne Probleme zu bekommen.

Wähle das richtige KBG-Modell

Wenn du planst, während der Karenz zu arbeiten, ist das KBG-Konto oft die bessere Wahl. Es bietet eine höhere Zuverdienstgrenze von 18.000 € statt 8.600 €, mehr Flexibilität bei der Bezugsdauer und die Möglichkeit, auf einzelne Monate zu verzichten.

Rechne vorher durch

Bevor du einen Nebenjob in der Karenz annimmst, stelle dir diese Fragen: Bleibst du unter der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € pro Monat? Bleibst du unter der KBG-Zuverdienstgrenze? Wie viele Wochen planst du zu arbeiten? Der KBG-Online-Rechner des Bundeskanzleramts hilft bei der Berechnung.

Beachte die Monate-Regel

Der Zuverdienst wird nur aus jenen Kalendermonaten berechnet, in denen du an allen Tagen KBG bezogen hast. Einkünfte aus Monatsteilen vor oder nach dem KBG-Bezug gelten nicht als Zuverdienst.

Ein Beispiel: Du beziehst KBG von 1. März bis 30. November. Ein Einkommen im Februar oder Dezember zählt nicht zum Zuverdienst.

Verzicht als Option nutzen

Du kannst auf das KBG für einzelne Monate im Vorhinein verzichten. In diesen Monaten zählt dein Einkommen nicht zum Zuverdienst. Bei regelmäßigem, gleichbleibendem Einkommen bringt das wenig, aber ein Verzicht ist sinnvoll, wenn du in bestimmten Monaten außergewöhnlich hohe Einkünfte erwartest.

Selbständige Tätigkeit gut dokumentieren

Wenn du selbständig dazuverdienst, leg eine Zwischenbilanz oder Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vor. Sonst wird der gesamte Jahresgewinn herangezogen. Die Frist läuft bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres nach dem Bezugsjahr.

Der Kündigungsschutz bei einem Nebenjob in der Karenz

Während der Karenz und bis vier Wochen danach genießt du besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Eine Kündigung ist nur mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts möglich, und auch eine Entlassung braucht in den meisten Fällen gerichtliche Zustimmung.

Wann geht der Schutz verloren?

Der Kündigungsschutz geht verloren, wenn du länger als 13 Wochen pro Jahr über der Geringfügigkeitsgrenze arbeitest, oder wenn du von Anfang an mehr als geringfügig arbeitest. In letzterem Fall liegt keine „Beschäftigung während der Karenz“ vor, sondern eine reguläre Teilzeit.

Das geringfügige Arbeitsverhältnis selbst hat keinen besonderen Kündigungsschutz. Es kann vom Arbeitgeber unter Einhaltung der normalen Fristen gekündigt werden.

Flexible Nebenjobs in der Karenz

Gerade beim Nebenjob in der Karenz sind flexible Tätigkeiten ideal, die du dir selbst einteilen kannst. Gut geeignet sind Nachhilfe geben, Babysitting für andere Familien, Texte schreiben oder korrigieren, Online-Verkauf wie Flohmarkt oder selbst Gemachtes, Betreuung von Haustieren, Botengänge und Einkaufshilfe sowie Gartenarbeit.

Die Vorteile flexibler Tätigkeiten liegen auf der Hand: Du arbeitest, wenn das Kind schläft oder betreut ist. Es gibt keinen fixen Stundenplan, und du kannst die Arbeit an deine Situation anpassen.

Auf Lokali findest du genau solche flexiblen Aufgaben in deiner Nachbarschaft – du entscheidest selbst, wann und wie viel du arbeitest.

Wie du deinen Stundenlohn für solche Tätigkeiten kalkulierst, erfährst du im Artikel Stundenlohn als Helfer.

Häufige Fragen zum Nebenjob in der Karenz

Kann ich in der Karenz selbständig arbeiten?

Ja, aber auch selbständige Einkünfte zählen zum Zuverdienst. Beachte die KBG-Zuverdienstgrenzen und leg bei Bedarf eine Zwischenbilanz vor.

Was ist, wenn ich die Zuverdienstgrenze nur knapp überschreite?

Du zahlst nur den Betrag zurück, um den du die Grenze überschritten hast. Bei einer Überschreitung von 500 € zahlst du 500 € zurück, nicht das gesamte KBG.

Kann mein Arbeitgeber mir verbieten, woanders zu arbeiten?

Bei geringfügiger Beschäftigung brauchst du grundsätzlich keine Zustimmung. Prüfe aber deinen Arbeitsvertrag auf Konkurrenzklauseln. Bei Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze bei einem anderen Arbeitgeber brauchst du die Zustimmung.

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch?

Der Urlaubsanspruch für das Jahr, in dem du in Karenz gehst, wird aliquot berechnet. Bestehende Urlaubsansprüche verjähren während der Karenz nicht – die Verjährungsfrist verlängert sich um die Karenzdauer.

Wie wirkt sich die Karenz auf meine Pension aus?

Zeiten der Kindererziehung bis zum 4. Geburtstag des Kindes gelten als Beitragszeiten in der Pensionsversicherung.

Fazit: Nebenjob in der Karenz ist möglich – mit Planung

In der Karenz zu arbeiten ist erlaubt und für viele Familien auch notwendig. Mit der richtigen Planung kannst du dir mit einem Nebenjob in der Karenz etwas dazuverdienen, ohne dein Kinderbetreuungsgeld oder deinen Kündigungsschutz zu gefährden.

Die wichtigsten Grenzen 2026 für deinen Nebenjob in der Karenz:

  • Geringfügigkeitsgrenze: 551,10 € pro Monat
  • KBG-Konto Zuverdienstgrenze: 18.000 € pro Jahr
  • Einkommensabhängiges KBG: 8.600 € pro Jahr
  • Beschäftigung über der Grenze: maximal 13 Wochen pro Jahr

Einen umfassenden Überblick über alle Nebenjob-Möglichkeiten findest du im Artikel Nebenjob in Österreich 2026.

Du suchst einen flexiblen Nebenverdienst, der sich perfekt in deinen Familienalltag integrieren lässt? Auf Lokali findest du Aufgaben in deiner Nähe – du bestimmst selbst, wann du Zeit hast.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an die Arbeiterkammer oder das Bundeskanzleramt – Familie.