Winterdienst in Österreich: Deine Pflichten als Hausbesitzer

Du besitzt ein Haus oder eine Wohnung mit Garten? Dann solltest du deine Winterdienst-Pflichten kennen. Denn in Österreich bist du als Eigentümer:in gesetzlich verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis freizuhalten. Wer das versäumt, riskiert Geldstrafen und haftet bei Unfällen. Dieser Guide erklärt dir genau, was du tun musst, wann du räumen sollst und wie du die Winterdienst-Pflichten auch delegieren kannst.

Was das Gesetz zum Winterdienst sagt

Die Rechtsgrundlage für den Winterdienst in Österreich ist § 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Dort sind deine Pflichten als Grundeigentümer:in klar geregelt.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

Was du räumen musst:

  • Gehsteige und Gehwege entlang deines Grundstücks
  • Stiegenanlagen, die zu öffentlichen Wegen gehören
  • Bei fehlendem Gehsteig: der Straßenrand in 1 Meter Breite
  • In Fußgängerzonen: 1 Meter entlang der Häuserfront

Wie weit deine Pflicht reicht:

  • Maximal 3 Meter Entfernung von deiner Grundstücksgrenze
  • Die gesamte Länge deines Grundstücks

Wann du räumen musst:

  • Täglich zwischen 6:00 und 22:00 Uhr
  • Bei Schneefall und Glatteis: zeitnah und wiederholt

Räumen allein reicht nicht

Neben dem Schneeräumen musst du bei Glatteis auch streuen. Außerdem bist du verpflichtet, Schneewechten und Eiszapfen von deinem Dach zu entfernen – besonders wenn dein Gebäude direkt an der Straße liegt. Dachlawinen können Menschen schwer verletzen, deshalb nimmt der Gesetzgeber diese Pflicht besonders ernst.

Wie oft musst du räumen und streuen?

Eine einmalige Räumung am Morgen reicht oft nicht aus. Bei anhaltendem Schneefall oder gefrierendem Regen musst du mehrmals am Tag aktiv werden.

Die Faustregel

  • Bei leichtem Schneefall: Einmal morgens und bei Bedarf nachmittags
  • Bei starkem Schneefall: Alle paar Stunden, solange es zumutbar ist
  • Bei Glatteis: Sofort streuen, sobald Glätte entsteht
  • Nach dem Schneepflug: Wenn der Räumdienst Schnee auf deinen bereits geräumten Gehweg schiebt, musst du nochmals räumen

Wann die Pflicht entfällt

Bei extrem starkem Schneefall, der ein Räumen völlig sinnlos macht, entfällt die Pflicht vorübergehend. Allerdings musst du im Streitfall nachweisen können, dass die Situation tatsächlich so war. Deshalb gilt: Im Zweifel lieber einmal mehr zur Schaufel greifen.

Was passiert, wenn du nicht räumst?

Die Konsequenzen bei Verletzung der Winterdienst-Pflichten können erheblich sein.

Verwaltungsstrafen

  • Verstoß gegen die Räum- und Streupflicht: bis zu 72 Euro
  • Nicht entfernte Schneewechten oder Eiszapfen vom Dach: bis zu 726 Euro

Zivilrechtliche Haftung

Stürzt jemand auf deinem nicht geräumten Gehweg und verletzt sich, kannst du für den Schaden haftbar gemacht werden. Das umfasst:

  • Arztkosten und Behandlungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • In schweren Fällen: lebenslange Rentenzahlungen

Strafrechtliche Konsequenzen

Bei schweren Verletzungen kann sogar ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen. Das ist zwar selten, zeigt aber, wie ernst die Gerichte diese Pflicht nehmen.

Welche Streumittel sind erlaubt?

Nicht jedes Streumittel darfst du verwenden. Die Gemeinden regeln das oft in eigenen Verordnungen.

Grundsätzlich gilt

Empfohlen und meist erlaubt:

  • Splitt
  • Sand
  • Granulat
  • Asche

Oft verboten oder eingeschränkt:

  • Streusalz (schädigt Bäume, Grundwasser und Tierpfoten)
  • Salzhaltige Mischungen

Informiere dich bei deiner Gemeinde, welche Streumittel bei dir erlaubt sind. In vielen österreichischen Städten ist Streusalz für Privatpersonen verboten.

Nach dem Winter nicht vergessen

Wenn du Splitt oder Granulat verwendest, musst du die Rückstände nach der Schneeschmelze wieder entfernen. Sonst können sie zur Rutschgefahr werden oder in die Kanalisation gelangen.

Kannst du den Winterdienst delegieren?

Ja, du kannst deine Winterdienst-Pflichten an andere Personen übertragen. Das ist besonders praktisch, wenn du berufstätig bist, gesundheitlich eingeschränkt oder im Winter verreist.

An wen du delegieren kannst

  • Mieter:innen: Muss im Mietvertrag schriftlich vereinbart sein
  • Hausverwaltung: Bei Mehrparteienhäusern üblich
  • Professionelle Winterdienste: Übernehmen oft auch die Haftung
  • Private Helfer:innen aus der Nachbarschaft: Über Plattformen wie Lokali findest du zuverlässige Unterstützung

Wichtig bei der Übertragung

Auch wenn du den Winterdienst delegierst, bleibst du als Eigentümer:in in der Verantwortung. Du musst:

  • Eine geeignete Person oder Firma auswählen
  • Regelmäßig kontrollieren, ob die Pflichten erfüllt werden
  • Bei unzuverlässigen Beauftragten selbst einspringen oder wechseln

Wählst du einen ungeeigneten oder untüchtigen Beauftragten, haftest du trotz Delegation weiterhin selbst.

Was kostet professioneller Winterdienst?

Wenn du den Winterdienst nicht selbst erledigen kannst oder willst, gibt es verschiedene Optionen mit unterschiedlichen Kosten.

Professionelle Winterdienste

LeistungPreisbereich
Pro Quadratmeter und Einsatz1–4,50 €
Monatliche Pauschale (Einfamilienhaus)30–80 €
Saisonpauschale (November–März)300–600 €
Streumaterial pro m²0,20–0,50 €

Zuschläge:

  • Nachtarbeit (vor 6 Uhr): +30–40 %
  • Sonn- und Feiertage: +50–75 %

Private Helfer:innen

Günstiger ist es oft, jemanden aus der Nachbarschaft zu beauftragen. Auf Lokali findest du Menschen in deiner Nähe, die den Winterdienst übernehmen – zu fairen Stundensätzen zwischen 12 und 20 Euro.

Vorteile:

  • Flexibler als große Firmen
  • Oft schneller verfügbar
  • Persönlicher Kontakt
  • Unterstützt Menschen in deiner Gemeinde

Steuerliche Absetzbarkeit

Winterdienst gilt als haushaltsnahe Dienstleistung. Du kannst 20 % der Arbeitskosten (maximal 600 € pro Jahr) von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Zahlung per Überweisung, nicht bar.

Tipps für den effizienten Winterdienst

Ob du selbst räumst oder jemanden beauftragst – diese Tipps helfen dir, den Winter stressfrei zu überstehen.

Vor dem Winter

  • Schneeschaufel und Streugut bereitlegen: Nicht erst suchen, wenn es schneit
  • Gemeindeverordnung prüfen: Welche Streumittel sind erlaubt? Gibt es abweichende Räumzeiten?
  • Helfer:in organisieren: Wer springt ein, wenn du krank oder im Urlaub bist?

Während des Winters

  • Wettervorhersage beobachten: Bei angekündigtem Schneefall früher aufstehen
  • Lieber einmal mehr räumen: Rechtlich bist du auf der sicheren Seite
  • Dokumentieren: Bei extremen Wetterbedingungen Fotos machen (kann bei Streitfällen helfen)

Die richtige Technik

  • Schnee zur Seite schieben, nicht auf die Straße oder den Nachbargehweg
  • Nicht zu hohe Schneeberge aufhäufen, die könnten auf den Gehweg fallen
  • Streugut gleichmäßig verteilen, nicht zu dick auftragen

Häufige Fragen zum Winterdienst

Muss ich auch räumen, wenn ich den ganzen Tag arbeite?

Ja. Berufliche Abwesenheit entbindet dich nicht von der Pflicht. Du musst für eine Vertretung sorgen – sei es durch Nachbarn, Familienmitglieder oder einen bezahlten Dienst.

Was gilt, wenn ich zur Miete wohne?

Die Räumpflicht kann im Mietvertrag auf dich als Mieter:in übertragen werden. Prüfe deinen Vertrag. Ein mündlicher Auftrag oder ein Aushang am Schwarzen Brett reicht dafür nicht aus.

Muss ich auch nachts räumen?

Nein, die gesetzliche Pflicht gilt von 6:00 bis 22:00 Uhr. Allerdings: Wenn du abends nicht räumst und jemand am nächsten Morgen auf dem über Nacht vereisten Gehweg stürzt, kann das trotzdem auf deine Versäumnisse am Vorabend zurückgeführt werden.

Was ist, wenn ich im Urlaub bin?

Du musst trotzdem für die Räumung sorgen. Beauftrage jemanden vor deiner Abreise – Nachbarn, Freunde oder einen professionellen Dienst.

Haftet meine Versicherung bei Unfällen?

Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung kann Schäden abdecken, die durch Unfälle auf deinem Grundstück entstehen. Allerdings zahlt sie meist nur, wenn du deine Pflichten grundsätzlich erfüllt hast und es trotzdem zu einem Unfall kam.

Fazit: Winterdienst-Pflichten ernst nehmen

Der Winterdienst ist keine lästige Nebensache, sondern eine gesetzliche Pflicht mit echten Konsequenzen. Als Hausbesitzer:in bist du verantwortlich dafür, dass Menschen vor deinem Grundstück sicher gehen können – und zwar jeden Tag von 6 bis 22 Uhr während der gesamten Wintermonate.

Die gute Nachricht: Du musst nicht alles selbst machen. Ob professioneller Dienst, hilfsbereite Nachbarn oder eine Person aus deiner Gemeinde – es gibt viele Möglichkeiten, diese Aufgabe zu delegieren.

Winterdienst-Hilfe in deiner Nähe gesucht? Auf Lokali findest du zuverlässige Menschen aus deiner Nachbarschaft, die das Schneeräumen und Streuen für dich übernehmen – flexibel und zu fairen Konditionen.

Brauchst du auch im restlichen Jahr Unterstützung im Garten? Lies unseren Artikel über Gartenhilfe finden in Österreich für einen saisonalen Überblick.

Zuletzt aktualisiert: Jänner 2026